Verkehrsregeln


Änderungen seit November 2014:

Seit November 2014 wurde in Österreich eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet, wonach die Strafen für Verkehrsdelikte in Österreich verschärft wurden


Achtung, mit der Änderung wurde auch die Durchsetzung von Geldbußen für ausländische Fahrer eingeführt. Dies bedeutet, dass ein deutscher Fahrer, der eine Straftat begangen hat - beispielsweise ein Foto mit zu hoher Geschwindigkeit beim Betreten des Tunnels - auch eine Banknote mit einem Bankauftrag in Deutschland erhält.


In Wien beispielsweise haben sich die Raten für einige Straftaten ungefähr verdoppelt:


Fahrt auf Rote - ca. von 35 € bis 70 €

Nicht am Gurt befestigen (unmittelbar nach dem Start, aber auch auf dem Rücksitz) - ca. von 35 € bis 50 €

Wenn Sie das Tempolimit überschreiten - bis zu 20 km / h -  ca. 30 €, bis zu 30 km / h -  ca. 50 €, bis zu 40 km / h - ca. 90 €

Wenn Sie im Dorf das Tempolimit von 40 km / h überschreiten, erhalten Sie zusätzlich zur Fleischstrafe Ihren Führerschein

Alkohol 0,5 - 0,79 Promille - ca. 300 €, 0,8 - 1,19 - Rücksprache mit einem Psychologen und ca. 800 - 3700 €

Sie haben keine Dokumente bei sich? - von ca. 7 € bis ca. 20 € und wenn Sie noch nicht einmal eine Fahrzeugzulassungsbescheinigung haben - zahlen Sie weitere ca. 30 €

Fahren Sie über eine durchgezogene Linie oder ein Zebra oder betreten Sie eine Einbahnstraße - von ca. 35 bis 50 Euro

Bitte beachten Sie, dass seit November 2014 von der österreichischen Polizei aus der Tschechischen Republik Bußgelder verhängt werden.


Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen in Österreich

Grundsätzlich entsprechen sie den Vorschriften in anderen europäischen Ländern. Fast alle Bergstraßen haben sichere Bordsteine. Auf Bergstraßen mit großem Gefälle muss rechtzeitig ein niedrigerer Gang eingelegt werden. Das Fahrzeug fährt auf engstem Raum rückwärts, was aufgrund der Umstände einfacher ist.


Geschwindigkeitsbegrenzung für Personenkraftwagen und Motorräder (sofern nicht anders durch Verkehrszeichen angegeben ist):

Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen: 100 km / h.

Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: 130 km / h.

Höchstgeschwindigkeit im Dorf zwischen den Schildern für Anfang und Ende des Dorfes: 50 km / h,

in Graz 30 km / h; auf den Hauptstraßen 50 km / h. Für Autos mit Anhängern über 750 kg beträgt die Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Dorfes 80 km / h, auf Autobahnen 100 km / h. Bei Bedarf kann die zulässige Geschwindigkeit begrenzt werden.


IG-L

In Österreich wurde seit 2008 die maximal zulässige Geschwindigkeit auf bestimmten Autobahnabschnitten gemäß dem Gesetz über den Schutz der Luft vor Emmisionen (IG-L) operativ auf 100 km / h gesenkt. In fünf Bundesländern mit einer Gesamtlänge von 240 km gibt es insgesamt sieben Autobahnabschnitte (Autobahnen A1, A2, A9, A10, A12, A14).


Ab 2015 wird IG-L in Österreich in größerem Maßstab eingesetzt, d.h. auf mehr Sektionen und auch bei niedrigeren Höchstgeschwindigkeiten. IG-L-Sektionen wurden bereits hinzugefügt, beispielsweise in der Nähe von Klagenfurt, und weitere werden hinzugefügt. Darüber hinaus wird es Sektionen  geben, in denen die Höchstgeschwindigkeit bei schlechten Streubedingungen auf 80 km / h begrenzt ist - ab Februar 2016 sollte sie zwischen Salzburg-Nord und der Kreuzung Walserberg liegen.


Bitte beachten Sie, dass diese Sektionen einer viel häufigeren und strengeren Geschwindigkeitskontrolle sowie einem automatischen Radar unterliegen, was sich auf Ihren Geld auswirken kann.


Reifen

Minimale Probentiefe

Sommerreifen - 1,6 mm

Winterreifen - 4,0 mm -  wenn ihr Profil unter 4 mm fällt, verlieren sie die Eigenschaften und Fähigkeiten von Winterreifen und gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen


Verpflichtung zum Tragen von Winterreifen und Schneeketten

Vom 1. November bis 15. April mit dem ausdrücklichen Zusatz "unter winterlichen Bedingungen", d.h. im Schnee, in schmelzendem Schnee oder Eis nötig. Schneeketten können in begrenztem Umfang auch als Alternative zu Winterreifen eingesetzt werden. Während dieser Zeit kann der Fahrer nur Winterreifen verwenden, die an allen Rädern einmontiert werden müssen, oder Schneeketten an allen Antriebsrädern. Schneeketten, aber nur, wenn die Straße mit oder ohne Unterbrechungen durch Schnee oder Eis erheblich unterbrochen ist und die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigt ist.


Lesen Sie mehr unter www.arboe.at und www.oeamtc.at.


Alkohol hinter dem Lenkrad

Der zulässige Grenzwert für den Blutalkoholgehalt beträgt 0,5 Promille!

Das Überschreiten wird mit einer Geldstrafe und dem Widerruf eines Führerscheins bestraft.

Verwendung von Sicherheitsgurten

ist in Österreich obligatorisch.

Kindersitze

Der Fahrer ist verpflichtet sicherzustellen, dass Kinder unter 14 Jahren ordnungsgemäß im Fahrzeug gesichert sind. Ein Kind bis zu einer Größe von 150 cm muss auf einem Kindersitz sitzen, der seiner Größe und seinem Gewicht entspricht.


Verpflichtung zur Schaffung einer Rettungsgasse

Ab dem 1. Januar 2012 gilt für österreichische Autobahnen und Schnellstraßen eine neue Verpflichtung für Fahrer, einen Durchgang für Retter zu schaffen, dh dort, wo ein obligatorischer Autobahnstempel vorhanden ist. Auf diese Weise können Retter, Polizisten und Feuerwehrleute im Falle eines Unfalls auf die Szene zugreifen. Die Verpflichtung gilt auch im Falle eines Staus.

Was ist eine Rettungsgasse:

Der Rettungsdurchgang ist ein freier Durchgang für Fahrzeuge zwischen den einzelnen Fahrspuren auf der Autobahn oder auf der Straße für Kraftfahrzeuge. Der Rettungsdurchgang ermöglicht einen schnelleren Durchgang von Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr, Straßeninstandhaltungsfahrzeugen (ASFINAG) und Straßennotdiensten wie Zugfahrzeugen, ÖAMTC, ARBÖ.


Die Rettungsgasse funktioniert nur, wenn alle Fahrer solidarisch handeln und die gleichen Regeln befolgen. Dies gilt natürlich auch für Fahrer aus dem Ausland.